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Sie möchten mehr zum Thema Prospektbeilagen wissen und interessieren sich für die verschiedenen Belegungsmöglichkeiten, Preise und technischen Bedingungen? Wir informieren Sie gerne.
Ergänzend zu Ihren Tageszeitungsbeilagen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ihre Prospekte und Beilagen auf Ausgabenbasis
auch an die Nicht-Abo-Haushalte verteilen zu lassen und von der bewährten Zustellqualität der Tageszeitung zu profitieren.
Anlieferung
kostenfrei, vor Belegungstermin frühestens 6 Werktage, spätestens 3 Werktage, Mo-Fr 7-15 Uhr, an
Aschendorff Druckzentrum/Westfälische Nachrichten
An der Hansalinie 1, 48163 Münster
Hinweise
. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
. Durch Druckfarbe zusammengeklebte, stark eletrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden oder führen zu Fehlbelegungen.
. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht zu verarbeiten.
. Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm (mindestens 50 Exemplare) aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
Palettierung
. Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm (einschließlich Schutzverpackung) nicht überschreiten.
. Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.
. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken.
. Das Durchbiegen der Lagen ist durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen zu vermeiden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Hohlräume sind zu vermeiden.
. Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, dürfen die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden.
. Zur Gewährleistung sind die Paletten an jeder Stirn- und Längsseite mit Palettenzetteln im DIN A4-Format mit folgenden Angaben auszuzeichnen:
(a) Absender- und Empfängeranschrift
(b) Beilagentitel oder Artikelnummer/Motiv/Kundenname
(c) zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
(d) Exemplare pro Palette und Gewicht der Palette
(e) Paletten-Nummer durchnummeriert
Lieferschein
. Die Angaben auf dem Lieferschein müssen denen der Palettenzettel entsprechen.
. Der Lieferschein enthält: das Gewicht, die Anzahl der Paletten, die Exemplarmengen der Teil- und Gesamtmenge, ein Feld zur Dokumentation des Palettentauschs, ein Feld für Vermerke, sowie die korrekte Empfänger- und Absenderanschrift und Telefonnummer für eine Kontaktaufnahme.
Bei Teillieferungen ist ab dem ertsen Lieferschein für die folgenden Anlieferungen das jeweilige Datum und die Uhrzeit beim Empfänger auf dem Lieferschein anzugeben. Bei mehr als 3 Anlieferungen empfiehlt sich ein Versandplan über alle Teillieferungen.
Verpflichtung aus der Verpackungsordnung, Materialeinsatz
. Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.. Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.. Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbänder sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden.. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.. Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
